EU-Taxonimie: Klassifizierungen der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)

Artikel 8 und 9 Fonds – Sind sie tatsächlich so nachhaltig?

Wie nachhaltig sind diese Artikel 8 und 9 Fonds denn tatsächlich? 🤔

Dieser Frage sind wir in unserem aktuellen Blogartikel nachgegangen und haben dafür die wichtigsten EU-Vorgaben näher betrachtet. 🔍 Transparenz ist zwar ein wichtiger Anspruch der unterschiedlichen Verordnungen, aber eindeutig verständlich sind sie deswegen trotzdem nicht alle.

Unser Blogartikel klärt, was hinter der weit verbreiteten Kennzeichnung „Artikel 8 und 9 Fonds“ steckt und soll den Einstieg in das Thema erleichtern.

Ganz grob zusammengefasst die wichtigste Unterscheidung:

👎 Artikel 6 – „braune Fonds“
Keine Nachhaltigkeitsstrategie, jedoch müssen etwaige Risiken für die Umwelt evaluiert werden

👍 Artikel 8 – „hellgrüne Fonds“
Verpflichtung, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu veröffentlichen und zu berücksichtigen

👍 👍 Artikel 9 – „dunkelgrüne Fonds“
Hier wird ein konkretes nachhaltiges Anlageziel verfolgt, das über wirtschaftliche Gewinne hinausgeht

Artikel 8 und 9 Fonds müssen zwar ihre Methoden zum nachhaltigen Investieren offenlegen, aber welche Nachhaltigkeitsstrategien tatsächlich angewandt werden, obliegt dem Fonds-Management. Das wiederum birgt große Gefahren für Greenwashing. 😒

Auf die Frage „Wie nachhaltig sind Artikel 8 und 9 Fonds tatsächlich?“ lautet die Antwort leider „Es kommt darauf an.“ Worauf es genau ankommt, lesen Sie am besten in unserem aktuellen Blogartikel.

Wenn Sie sich noch mehr für das Thema interessieren, dann werfen Sie unbedingt auch einen Blick auf unsere vor kurzem veröffentlichte Studie: Sind nachhaltige Fonds wirklich nachhaltiger als konventionelle Fonds?

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