SFDR 2.0: Neue Spielregeln für nachhaltige Investments

Nachbericht zum Panel „SFDR 2.0: Vom Regulierungsrahmen zur investierbaren Transition“ beim 9. Sustainable Investor Summit 2026 in Wien

Die renommierten Expert:innen ermöglichten ein spannendes Panel und eine kurzweilige Diskussion, welche von unserem Geschäftsführer Armand Colard (ESG Plus GmbH & CLEANVEST) moderiert wurde:

💡 Susanne Hasenhüttl von der ÖGUT – Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik
💡 Georg Lehecka von der FMA Finanzmarktaufsicht Österreich
💡 Karin Schlemaier von der Niederösterreichische Vorsorgekasse – NÖVK
💡 Michelle Dirnberger-Wild von der Security KAG
💡 Arno Machreich von der Erste Asset Management GmbH
💡 Benjamin Krusche von Clarity AI

Podium am Sustainable Investor Summit 2026 © Christoph Hopf

Was ändert sich – und wie sieht die SFDR 2.0 aus?

Die Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist in der Branche seit Längerem mit Spannung erwartet worden. Und der Tenor am Panel war eindeutig: Die Reform ist überfällig und im Großen und Ganzen zu begrüßen.

Der vielleicht wichtigste Schritt der Überarbeitung ist die Vereinfachung. Die bisherige Offenlegungsverordnung galt als komplex, schwer handhabbar und in der Praxis oft wenig tauglich. An ihre Stelle treten drei neue, klar definierte Produktkategorien mit verbindlichen Mindeststandards:

  • Sustainable: für Produkte mit einem klaren Nachhaltigkeitsanspruch
  • Transition: für Produkte, die den Wandel von „braunen“ zu grünen Geschäftsmodellen finanzieren
  • ESG Basics: als Einstiegskategorie mit grundlegenden ESG-Anforderungen

Für alle drei Kategorien gilt künftig eine Mindestschwelle von 70 Prozent als verbindlicher Ausgangspunkt. Die FMA begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und sieht darin eine Grundlage für mehr Marktstabilität und Raum für ambitioniertere Produkte.

Auch die Offenlegungspflichten selbst werden schlanker: Statt langer, kaum gelesener Prosatexte soll künftig auf wenigen Seiten das Wesentliche kommuniziert werden. Was bisher sechs oder mehr Seiten umfasste, die niemand las, soll zu zwei Seiten werden, die auch wirklich gelesen werden. Ein Wunsch, der am Panel breiten Konsens fand.

Artikel 8 und 9 als de-facto-Label: was schiefgelaufen ist

Ein zentrales Thema der Diskussion war die ungewollte Entwicklung, die Artikel 8 und 9 in den vergangenen Jahren genommen haben. Was ursprünglich als reines Offenlegungsinstrument gedacht war (also die Pflicht, transparent zu machen, wie ein Fonds mit Nachhaltigkeitsaspekten umgeht) wurde vom Markt zunehmend als Gütesiegel interpretiert.

„Artikel 8″ und „Artikel 9″ entwickelten sich zu inoffiziellen Labels, obwohl das nie die Absicht des Gesetzgebers war. Das führte zu einer Reihe von Missverständnissen: bei Berater:innen, bei Privatinvestor:innen, aber auch bei Kapitalanlagegesellschaften (KAGs) selbst, von denen viele aus Angst vor Greenwashing-Vorwürfen zögerten, ihre Fonds entsprechend einzustufen.

Die neue Struktur der SFDR 2.0 soll diesen Graubereich auflösen. Klare Kategorien mit klaren Kriterien schaffen Verbindlichkeit. So könnte sie als sinnvolle Basis für bestehende Marktlabels wie das Österreichische Umweltzeichen UZ49 oder das ÖGUT-Gütesiegel dienen.

Podium am Sustainable Investor Summit 2026 © Christoph Hopf

Transition-Produkte: Daseinsberechtigung, aber schwer zu verkaufen und noch keine Nachfrage

Eines der spannendsten, aber auch schwierigsten Felder ist die neue Kategorie der Transition-Produkte. Die Idee dahinter ist überzeugend: Statt nur in bereits „grüne“ Unternehmen zu investieren, finanzieren Transition-Fonds den Wandel – also Unternehmen, die sich glaubwürdig auf dem Weg zur Dekarbonisierung befinden.

Doch in der Praxis stoßen solche Produkte auf erhebliche Kommunikationshürden. Privatinvestor:innen zu erklären, warum sich im Portfolio noch ein Ölunternehmen befindet weil es sich glaubwürdig transformiert, ist keine leichte Aufgabe.

Das zeigt sich auch in den nackten Zahlen: Derzeit sind lediglich zwei bis drei solcher Fonds bekannt. Die Nachfrage am Markt ist noch kaum vorhanden, und das, so die einhellige Meinung am Panel, liegt vor allem daran, dass das Konzept dem breiten Publikum noch nicht vermittelt werden kann.

Für institutionelle Investoren sieht die Lage etwas anders aus. Sie gelten als deutlich geeignetere Zielgruppe für Transition-Produkte – vorausgesetzt, die Datenlage verbessert sich. Als zukunftsgerichtete Kennzahlen für die Bewertung von Transitionspfaden wurden am Panel unter anderem Green CAPEX und Science Based Targets genannt, also Investitionen in klimafreundliche Infrastruktur und wissenschaftlich fundierte Emissionsreduktionsziele. Dass solche Produkte kapitalintensiv sind, ist dabei ein weiterer Grund, warum sie sich aktuell schwer am Markt durchsetzen.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Überarbeitung der SFDR wird am Panel insgesamt positiv bewertet. Als notwendige Korrektur einer Verordnung, die in ihrer ersten Version zu komplex, zu missverständlich und zu wenig praxistauglich war.

Die neuen Kategorien schaffen Klarheit, die bisherigen Label-Interpretationen von Artikel 8 und 9 werden aufgelöst, und der Fokus verlagert sich wieder dorthin, wo er hingehört: auf die Produktebene und die ehrliche Kommunikation gegenüber Kund:innen.

Gleichzeitig bleiben Herausforderungen bestehen. Die Datenbasis für zukunftsgerichtete Nachhaltigkeitskennzahlen ist noch dünn. Transition-Produkte brauchen mehr Know-how und mehr Mut in der Kommunikation. Und die Hoffnung, dass verschiedene Regulierungsrahmen künftig besser ineinandergreifen – von SFDR über CSRD bis hin zu nationalen Standards wie dem VSME. 

Aber: Jede Investorin und jeder Investor, der am Kapitalmarkt aktiv ist, muss sich mit Klimarisiken auseinandersetzen. Nicht nur aus einem Wertekompass heraus, sondern spätestens jetzt auch aus einer reinen Risikoperspektive. Die SFDR 2.0 kann dabei helfen, diesen Weg transparenter und glaubwürdiger zu gestalten.

SIS9 – Sustainable Investor Summit 2026 #SISDACH

Fotos der Galerie © Christoph Hopf 

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